
Gesetzlich verpflichtend
Daten wie Abholort, Ziel und Beförderungsentgelt müssen direkt bei Auftragsannahme dokumentiert werden.
Nach § 49, Absatz 4 PBefG, ist die Führung des Auftrag-Eingangs-Buches und dessen Aufbewahrung für mindestens ein Jahr Pflicht. Für Mietwagen ist seit dem 1. Oktober 1983 über die eingegangenen Beförderungsaufträge und deren Abwicklung ein Auftrag-Eingangs-Buch zu führen. Es ist bei der Genehmigungsbehörde zur Einsicht vorzulegen und hat entsprechend unserem Muster auszusehen.
Mindestabnahme: 3 Stück
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| 64 Seiten, geheftet, A5 quer, zweiseitig |
| Artikel-Nr.: 19006000000 |
| Ein Auftragseingangsbuch dient der lückenlosen und chronologischen Erfassung aller eingegangenen Kundenaufträge. Besonders im Mietwagen- und Taxigewerbe (z. B. nach § 49 Abs. 4 PBefG) ist die Führung eines solchen Buches gesetzlich vorgeschrieben. Es dokumentiert Kundeninformationen, Fahrstrecken und Abrechnungsdaten. |
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