Der digitale Tachograph ist Pflicht für alle neu zugelassenen EU-Nutzfahrzeuge > 3,5 t. Beim digitalen Tachographen
müssen Belege ausgedruckt werden...
- bei behördlichen Kontrollen
- bei der Kalibrierung des Tachographen
- bei Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte
- beim Fahrzeugwechsel von digitalen zu analogen Tachographen
- zur Archivierung bei der Spedition
- als eigener Ausdruck z.B. zur Stundenauswertung
Für den Einsatz im digitalen Tachographen benötigt man Thermo-Papier-Rollen, die in das Magazin der Druckeinheit eingelegt werden. Das Thermo-Papier für den digitalen Tachographen wurde speziell für den Einsatz in Nutzfahrzeugen entwickelt und ist für die folgenden Gerätetypen (Zulassungsnr. e1 196) zugelassen:
- Continental Automotive
- Siemens VDO DTCO 1381
- Actia SmarTach STD, STD II und ADR
- Stoneridge SW 5000
- EFKON EFAS-3
Eine Packung enthält 3 Rollen Thermopapier à 8 m, 2-farbig, einzeln in Folie eingeschweißt mit EU-Zulassung (ISO 9001), Zulassungsnr. e1 196.